AGB sind aus dem Geschäftsverkehr kaum mehr wegzudenken.
Anzutreffen sind:
» AGB für Anbieter und Besteller
AGB für Anbieter und Besteller
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unterschiedlich nach Zielpublikum in verschiedenen Ausgestaltungen anzutreffen:
- Geschäftsbedingungen des Anbieters
- AGB als Verkaufsbedingungen
- Allgemeine Lieferbedingungen
- Geschäftsbedingungen des Bestellers
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (auch Allgemeine Bezugsbedingungen)
- Branchenbedingungen
AGB im weiteren Sinne
- Anstaltsordnungen
- zB von Elektrizitätswerken
- zB von Altersheimen
- Allgemeine Konsortialbedingungen
- zB für Arbeitsgemeinschaft (ARGE) (SBI Gruppe der Schweizerischen Bauindustrie)
Weiterführende Informationen
AGB nach Verfassern und Adressaten
Unternehmen nutzen AGB als standardisierte Vertragsgrundlage zur Abschluss-Vereinfachung, weil nur noch die individualisierbaren Punkte einer Einigung und Dokumentierung bzw. Niederschrift der mündlichen Vereinbarung bedürfen.
Bei den Vertragsparteien wird unterschieden nach:
- Stellung im Geschäftsverkehr:
- B2C (business to consumer /Unternehmen vs. Konsumenten)
- AGB-Adressat gilt in der Regel nicht als geschäftsgewandt, rechtskundig und branchenversiert
- B2B (business to business / Unternehmen vs. Unternehmen)
- AGB-Adressaten gelten als geschäftsgewandt, rechtskundig und branchenversiert
- B2C (business to consumer /Unternehmen vs. Konsumenten)
- Stellung nach Herkunft:
- National
- Anderer Landesteil: Sprachwahl beachten (D/F/I/R)
- International
- Es sind Sprachwahl, Anwendbares Recht und Gerichtsstand zu achten.
- National
Für Weiteres wird auf den nachfolgenden Überblick verwiesen.
AGB-Verfasser und AGB-Adressaten | |||
---|---|---|---|
Verfasser |
AGB-Art |
Inhalt |
Adressat |
Anbieter | AGB klassisch | Standardisierte Vertragsgrundlage, mit Ausnahme der Individualisierungspunkte
|
Kunden |
ev. in Verbindung mit einer Auftragsbestätigung (= Bestätigungsschreiben) | |||
Allgemeine Lieferbedingungen | Standardisierte Grundlage für
|
||
Branchenbedingungen | Sonderbedingungen für
|
||
Besteller | Allgemeine Einkaufsbedingungen | Standardisierte Vertragsgrundlage mit
|
Lieferanten |
Bezugsbedingungen | Standardisierte Ergänzung zu Branchennorm |
AGB nach Branchen
Die AGB nach Branchen lassen sich im Raster wie folgt abbilden:
AGB nach Branchen | ||||
---|---|---|---|---|
Verfasser |
AGB-Art |
Branchenteilnehmer |
AGB-Bezeichnung |
Adressat |
Anbieter | AGB klassisch | Bank |
|
Kunden |
Versicherer |
|
|||
Spediteure |
|
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Parkhaus-gesellschaften |
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Allgemeine Liefer-bedingungen | Maschinenindustrie |
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Branchen-bedingungen | Architekten und Ingenieure |
|
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Besteller | Allgemeine Einkaufs-bedingungen | Konzerne mit Einkaufsmacht |
|
Lieferanten |
Bezugs-bedingungen | Energieversorger |
|
AGB nach Geschäftsvorfällen
Die üblichsten Geschäftsvorfälle, bezüglich welcher vorformulierte Vertragsklauseln verwendet werden, sind:
- Verkauf
- AGB allgemein
- Allgemeine Lieferbedingungen
- Branchenbedingungen
- Einkauf
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Bestellbedingungen
- Bezugsbedingungen
- Anstaltsbeanspruchungen
- Anstaltsordnungen
- Anstaltsbedingungen
- Zusammenarbeit mit Konsortien (ARGE, Baukonsortien usw.)
- Allgemeine Konsortialbedingungen
AGB nach Vertragsarten
Die AGB können für jede Vertragsart entwickelt werden:
- Gesetzliche Verträge
- Kaufvertrag
- Auftrag
- Arbeitsvertrag (Betriebsordnung genannt)
- Mietvertrag (Branchenbedingungen)
- Hinterlegungsvertrag (zB Bankdepot, Banksafe usw.)
- Zusammengesetzte Verträge
- Grundstückkaufvertrag mit Architekturvertrag
- Grundstückkaufvertrag mit Werkvertrag (TU-Vertrag, GU-Vertrag)
- Arbeitsvertrag und Mietvertrag (Hauswart)
- Innominatkontrakte
- Lizenzvertrag
- Alleinvertretungsvertrag
- Leasingvertrag
- Unterrichtsvertrag
- Vergleich